Dr. Tobias Lautner
Dr. Tobias Lautner Dr. Tobias Lautner, Rechtsanwalt
Jahrgang 1979, verheiratet

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 
 
Arbeits- und Fachgebiete:  
  • Gesellschaftsrecht
  • Handels- und Handels­vertreter­recht
  • Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht





Beruflicher Werdegang:
1999-2004 
Studium der Rechtswissenschaften an der FAU Erlangen-Nürnberg 

2004-2005 
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FAU Erlangen-Nürnberg 

2004-2006 
Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg

2006 
Zulassung als Rechtsanwalt

2006-2009 
Doktorand an der FAU Erlangen-Nürnberg

Seit 2006 
als Rechtsanwalt tätig bei Dr. Herzog & Partner Rechtsanwälte mbB
    
Mitgliedschaften / Beteiligungen:
  • Fachprüfungsausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht (gemeinsamer Ausschuss der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg).
  • Deutscher Anwaltsverein e.V. 
  • Bund Deutscher Gründungsberater e.V.
  • ebenfalls Partner der Steuer­beratungs­gesellschaft Voigt & Partner 



Ein kurzer Abriss
Kompetente Vertretung und zweckgerichtete Vorgehensweise sind die Grundlagen jedes erfolgreichen Mandats. Durch die präzise Bearbeitung seiner Fälle schafft Dr. Tobias Lautner die Voraussetzung, die Interessen seiner Mandanten erfolgreich wahrzunehmen und ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

In rechtlichen Auseinandersetzungen zeigt Dr. Tobias Lautner ein besonderes taktisches Geschick darin, je nach Anforderung des Einzelfalls, auf aggressives Vorgehen oder auf kluges Verhandlungsmanagement zu setzen.


Handels- und Gesellschaftsrecht

In seiner anwaltlichen Tätigkeit hat er sich auf den Bereich des Handels-/Handelsvertreterrechts und Gesellschaftsrechts spezialisiert.

Auf Grund seiner nachgewiesenen praktischen und theoretischen Kenntnisse ist Dr. Tobias Lautner befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu führen. 
Seit 2013 ist er auch ständiges Mitglied des Fachprüfungsausschusses Handels- und Gesellschaftsrecht, gemeinsamer Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und Bamberg, hier seit 2020 als Vorsitzender des Ausschusses.

Sein Tätigkeitsfeld erstreckt sich neben der Vertretung von Unternehmen/Unternehmern bei der Frage der vertraglichen Gestaltung ihrer Handelsbeziehungen auch auf streitige Auseinandersetzungen seiner Mandanten mit ihren Handelspartnern/Kunden.

Bei der Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen (Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht) ist Dr. Tobias Lautner mit der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen/Satzungen und Geschäftsführerverträgen ebenso betraut wie mit streitigen Auseinandersetzungen von Gesellschaftern oder verschiedenen Organen einer Gesellschaft. Des Weiteren berät er zu Fragen des Unternehmenskaufs/-verkaufs, der Umwandlung oder der Unternehmensnachfolge.

Dr. Tobias Lautner zählt eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen zu seinen Mandanten. Er ist mit steuerrechtlichen Fragestellungen - gerade auch im Hinblick auf die Vertretung seiner Mandanten vor dem Finanzgericht - ebenso vertraut wie mit Fragen des Steuerstrafrechts und des Insolvenzrechts.
 
In Kooperation mit den Gründungsberatern der four-quarters EXIST GmbH berät Dr. Tobias Lautner insbesondere Mandanten bei der Gründung und bei rechtlichen Fragen ihrer geschäftlichen Tätigkeit (Wahl der Rechtsform, Vertragsgestaltungen, AGBs, etc.).


Arbeitsrecht

Auf Grund der Vertretung von Einzelunternehmen, kleineren und mittelständischen Unternehmen ist Dr. Tobias Lautner auch verstärkt im Arbeitsrecht tätig. Neben der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist er hier auch mit Fragen der Abmahnung, des Urlaubsrechts und der Ausgestaltung von Aufhebungsverträgen befasst. Darüber hinaus vertritt er seine Mandanten vor dem Arbeitsgericht insbesondere in Kündigungsschutzstreitigkeiten.

 
Des Weiteren ist Dr. Tobias Lautner auf strafrechtlichem Gebiet tätig. Hier kommen ihm seine fundierten Kenntnisse, die er sich durch seine wissenschaftliche Arbeit und seine Dissertation am Lehrstuhl für Strafrecht der Universität Erlangen-Nürnberg erwarb, zugute. Er konnte seine Kenntnisse bereits in einer Vielzahl straf- und wirtschaftsstrafrechtlicher Mandate mit Erfolg umsetzen.
 
Gerade in einer längerfristigen Mandatsbeziehung ist seine Arbeit vom Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant geprägt. Im Falle einer erforderlichen klageweisen Durchsetzung der Ansprüche vertritt Dr. Tobias Lautner auf Grund seines sicheren Auftretens und seiner rhetorischen Fähigkeiten seine Mandanten auch erfolgreich vor Gericht.